Integrationshelfer
Die Aufgabe des Integrationshelfers ist es, Kinder und Jugendliche mit seelischer, geistiger oder körperlicher Beeinträchtigung in Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten zu unterstützen.
Damit soll ermöglicht werden, den dort gestellten Anforderungen möglichst selbständig begegnen zu können und somit die Teilhabe am Klassen- und Unterrichtsgeschehen bzw. am Kindergartenalltag zu bewältigen.
Wie kann ich einen Antrag stellen?
Die Eltern holen ein fachärztliches Gutachten ein.
Die Schule/der Kindergarten schreibt eine Stellungnahme, mit der Begründung, warum ein Integrationshelfer notwendig ist.
Die Unterlagen werden beim zuständigen Jugendamt mit dem Antrag auf einen Integrationshelfer nach §35a SGB VIII oder beim zuständigen Sozialamt mit einem Antrag auf Eingliederungshilfe nach §53 SGB XII eingereicht.
Wo arbeiten wir?
Wir begleiten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die in Oberhausen leben und/ oder eine Schule, bzw. einen Kindergarten besuchen.
Welche Aufgaben hat ein Integrationshelfer?
Das Aufgabengebiet der Integrationshelfer ist sehr individuell gehalten, da es sich an dem jeweiligen Bedarf der Kinder und Jugendlichen orientiert. Zu den Hauptaufgaben zählen:
- Unterstützung des begleiteten Kindes bei der Integration in den Klassen- und Schulverband oder in die Kindergartengruppe
- Förderung im Unterricht oder dem Kindergartenalltag
- Unterstützung bei der Entwicklung und Erziehung
- Strukturierung und Organisation des Schulalltages, bzw. des Kindergartenalltages
- Hilfe zur Selbsthilfe
- Hilfestellung im Sinne des Nachteilsausgleichs
Wie sieht das Team aus?
Die Offenen Hilfen setzen sich aus einem interdisziplinären Team zusammen. Dazu zählen:
- Erzieher
- Sozialarbeiter
- Sozialpädagogen
- Sonderpädagogen
- Autismustherapeuten
- Krankenschwestern
- Kinderpfleger
- Studenten aus sozialen und pädagogischen Berufsfeldern ab dem 4. Semester
- Sonstige Kräfte
Wie kann ich mir weitere Beratung holen?
Wesentlicher Bestandteile unserer Arbeit ist die fallbezogene Beratung und Unterstützung von Eltern, Schulen, Fördereinrichtungen und Kindertagesstätten.